1A WOHNEN - Immobilien und Hausverwaltung

Ihre Liegenschaft in guten Händen

UPDATE 12.12.2022

Sehr geehrte Eigentümer*innen, Kunden und Freunde der 1A Wohnen

Das Team der Hausverwaltung 1A Wohnen wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2023.

Bitte beachten Sie, dass unser Büro Jahreswechselbedingt vom 23.12.2022 bis zum 02.01.2021 nur notbesetzt ist.

Der reguläre Geschäftsbetrieb läuft ab dem 02.01.2022 wie gewohnt.


Sollte ein Notfall auftreten (Wasserschaden, Brand etc.) schreiben Sie eine E-Mail oder kontaktieren unser Sekretariat in Frankfurt.

 

UPDATE 10.12.2020

 Bitte beachten Sie aktuelle Informationen bezüglich der Corona-Pandemie auf der Website des Landes Hessen

 

UPDATE 22.10.2020

Corona-Pandemie - Verwalterforum/Beiratsseminar Bad Homburg

Die Ersatzveranstaltung des Forums, geplant am 11 und 12.122020 und für den März 2021 wurden wegen den steigenden Infektionszahlen bereits von den Verbänden abgesagt. Geplant ist nun für den 10/11.Juni 2021.


Der Bundesrat verabschiedet die vom Bundestag beschlossene Reform des Wohnungseigentümergesetzes. Diese tritt zum 01.12.2020 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen erfahren Sie in nachfolgendem Text.


UPDATE 08.10.2020

Die Umlage der Mietkosten für Rauchwahrnmelder an Mieter ist zulässig

Die Miete von Rauchwarnmeldern kann im Rahmen der Sonstigen Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden – so die Richter des Landgerichts Magdeburg.

LG Magdeburg, Urteil v. 27.9.2011, 1 S 171/11

UPDATE 08.10.2020

Thema Eigentümerversammlung

In der Corona Krise ist es uns leider weiterhin nicht möglich Eigentümerversammlungen durchzuführen. Die aktuellen Erleichterungen beziehen die Durchführungsbestimmungen für eine solche Zusammenkunft nicht mit ein. 

Einhaltung von Hygienevorschriften, sowie die Anmietung von Räumen mit entsprechender Größe um die Abstandsregeln einzuhalten sind in der Praxis kaum möglich.  

Nicht zuletzt möchte sicherlich niemand die Verantwortung für eine eventuelle Ansteckung und der wirtschaftlichen Folgen übernehmen.

Wir können Ihnen als Alternative folgende Lösungen anbieten dennoch rechtsgültige Beschlüsse zu fassen:

Der Bundestag beschließt die WEG Reform: Hier die wichtigsten Änderungen und Erleichterungen.

1. Die Zustellung von Einladungen, auch die von Umlaufbeschlüssen ist nicht mehr an die Schriftform gebunden. Textform (E-mail) reicht aus.

2. Die Ladungsfrist zu Eigentümerversammlungen wird von zwei auf drei Wochen heraufgesetzt.

3. Die mit dieser Frist eingeladenen Versammlungen sind unabhängig der anwesenden Eigentümer "immer" beschlussfähig.

4. Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung per Video- oder Telefon ist nun zulässig. Dies ist ein weiterer Fortschritt für die Einsparung von Ressourcen, Kosten und die Berücksichtigung des Klimaschutzes. Somit dürften  Anfahrten zu Versammlungen in den Hauptverkehrszeiten der Vergangenheit angehören. Die Teinahme beschränkt sich nicht mehr auf die Abendstunden und ist von einem Platz Ihrer Wahl aus möglich.

Mit der Archivierung der Ihnen mit der Einladung zugehenden codierten Stimmzettel wird jedem*r Teinehmer*in der Nachweis der persönlichen Abstimmung nachhaltig dokumentiert. Ein Service der 1A WOHNEN GmbH & Co. KG.

5. Der Umlaufbeschluss ist nun als Mittel zur Umsetzung schneller Beschlüsse in Textform zugestellt und mehrheitlich abgestimmt gültig, sofern die Gemeinschaft dies beschließt. Ein probates Mittel um zügig Wünsche umzusetzen. Auch diese Form der Willensbildung wird pysische Form der Versammlungen überflüssig machen.

UPDATE 04.09.2020

Kundenkommentar zur virtuellen Eigentümerversammlung:

PS: Kompliment, die virtuelle Versammlung lief technisch besser als bei so manchem Conf-Call in meinem Job. Ich hatte eine Wette laufen, dass die Conf erst eine halbe Stunde später startet wegen technischer Turbulenzen. Diese Wette habe ich satt verloren

UPDATE 15.08.2020

 

Thema Eigentümerversammlung

In der Corona Krise ist es uns leider weiterhin nicht möglich Eigentümerversammlungen durchzuführen. Die aktuellen Erleichterungen beziehen die Durchführungsbestimmungen für eine solche Zusammenkunft nicht mit ein. 

Einhaltung von Hygienevorschriften, sowie die Anmietung von Räumen mit entsprechender Größe um die Abstandsregeln einzuhalten würden das Budget so mancher Eigentümergemeinschaft stark belasten. 

Nicht zuletzt möchte sicherlich niemand das Risiko für eine eventuelle Ansteckung übernehmen.

Wir können Ihnen als Alternative folgende Lösungen anbieten dennoch rechtsgültige Beschlüsse zu fassen:

1. Der Umlaufbeschluss:

Beantragen Sie für wichtige Entscheidungen einen Umlaufbeschluss über die verwaltung@1A-wohnen.net  Bedenken Sie jedoch bei dieser Form der Beschlussfassung ist es notwendig, dass für die Rechtsverbindlichkeit alle Eigentümer positiv entscheiden. Das Nein oder die Enthaltung eines Eigentümers/Eigentümerin würde den Beschluss ungültig machen.

2. Abstimmung per Stimmzettel (Briefwahl)

Mit den Einladungen zu einer Eigentümerversammlung erhalten Sie die Agenda der einzelnen Tagesordnungspunkte die zur Abstimmung vorgeschlagen werden. Es liegt Ihnen weiter einen Stimmzettel in den Unterlagen bei oder sie können sich diesen in unserem Dokumentenportal downloaden.

Sie haben mit Ihrer Unterschrift auf diesem Stimmzettel die Möglichkeit den Verwalter als ihren Vertreter einzusetzen. 

Ähnlich einer Briefwahl ist von Ihnen auf dem Formular Ihre Abstimmung einzutragen. Der Stimmzettel wird wie das Protokoll im Beschlussbuch der Eigentümergemeinschaft hinterlegt. Ihre Entscheidung ist somit jederzeit nachvollziehbar und in der Dokumentenverwaltung für Sie einsehbar.

3. Digitale Versammlung per Telefon- Videokonferenz

Die neuste Form der Eigentümerversammlung ist die kontaktlose Video- oder Telefonkonferenz. Eine Art der Eigentümerversammlung die Ihnen als Gemeinschaft eine Menge an Kosten und Umstand einsparen wird. Über Vorgehensweise und den genauen Ablauf informieren wir vor Beginn einer solchen Versammlung.

Wie sagt man immer so schön alles hat zwei Seiten. Die Corona Krise hat uns zu neuen Ideen und Innovationen angeregt die wir nun gerne mit Ihnen umsetzen möchten.

Herzliche Grüße - Bleiben Sie gesund.

UPDATE 23.07.2020

Immobilienverwaltungen sind durch die Corona-Pandemie in erheblichem Ausmaß gefordert. Da sie in dieser Zeit mit den Vorbereitungen des Zensus 2021 an den Rand ihrer Kapazitäten geraten wären, hat sich der » VDIV Deutschland erfolgreich für dessen Verschiebung engagiert: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat informiert, dass die Zählung nun ein Jahr später stattfinden soll. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll noch im Sommer eingeleitet werden, damit die Änderungen am Zensusgesetz rechtzeitig bis zum Jahresende in Kraft treten können.

UPDATE 30.06.2020

auf die Immobilienverwaltungen kommt in den kommenden Tagen und Wochen mal wieder viel Arbeit zu: Mit dem umfangreichen Konjunkturprogramm hat die Bundesregierung auch eine vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Dies bedeutet auch für unsere Kunden eine Mehrbelastung an besonderen Gebühren für die Bereitstellung von Personal und Technik. Wir sehen aus diesem Grund die Maßnahme als nicht zielführend an, da der Aufwand für die zweimalige Umstellung wesentlich höher sein wird wie die eigentlich gewollte Entlastung der Bürger und Bürgerinnen.


UPDATE 01.04.2020

Die WEG Reform - Ausblick für 2020.

Mehr Entscheidungsfreiheit für die Hausverwaltung:

Um der Hausverwaltung nach außen Rechtssicherheit zu geben erhält die Verwaltung eine unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsvollmacht.

Die Verwalterin wird berechtigt die Durchsetzung gewöhnlicher Maßnahmen in eigener Verantwortung zu entscheiden. Dienstleistungsverträge, Versorgungsverträge abzuschließen obliegt hiernach allein der Verwaltung. Ebenso sind Inkassomaßnahmen gegen säumige Wohngeldzahler ohne weiteren Beschluss der Gemeinschaft durchzusetzbar.

Wiederholungsversammlungen gehören der Vergangenheit an. Eigentümerversammlungen sind unabhängig der Anzahl von anwesenden Eigentümern, immer beschlussfähig.

Die digitale Eigentümerversammlung wird die umständliche und teure Versammlung in angemieteten Räumen ersetzen. Die Eigentümer beschließen wirksam in einer digitalen Versammlung (Videokonferenz).

Der Beschluss über die Verteilung von Kosten der Verteilerschlüssel (VTS) wird künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Und nicht zuletzt wird die Entscheidung einer baulichen Veränderung nicht mehr an ein einstimmiges Abstimmungsergebnis gebunden sein. Die Eigentümer beschließen eine solche Veränderung nur noch mit einfacher Mehrheit. Ein riesiger Fortschritt gegen Beschlussanfechtungsverfahren einzelner Eigentümer.